Die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird
„Zahlt das meine Krankenkasse?“ — meist noch vor der Frage, wie die Beratung überhaupt abläuft. Verständlich, denn die Antwort entscheidet oft darüber, ob jemand den Schritt macht.
Die ehrliche Antwort lautet: häufig ja, in welcher Höhe hängt von Deiner Kasse und Deinem Anlass ab. Was ich Dir hier erklären kann, ist der Weg dorthin — und worauf es dabei ankommt.
Zwei Wege: §20 und §43 SGB V
Der wichtigste Unterschied gleich zu Beginn, weil daran alles Weitere hängt:
- §20 SGB V — Prävention. Gedacht für Menschen ohne behandlungsbedürftige Erkrankung, die vorbeugen möchten. Hier ist keine ärztliche Bescheinigung nötig. Meine Beratung ist nach §20 SGB V anerkannt.
- §43 SGB V — Ernährungstherapie. Greift, wenn die Beratung im Zusammenhang mit einer bestehenden Erkrankung steht. Dafür wird eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung gebraucht. Möglich ist das, weil ich DGE-zertifiziert bin — viele gesetzliche Kassen erstatten die Ernährungstherapie dann als freiwillige Leistung, oft bis zu 80 % der Kosten. Die genaue Höhe legt Deine Kasse fest.
Welcher der beiden Wege für Dich gilt, klären wir im kostenfreien Kennenlerngespräch. Du musst das nicht vorher selbst herausfinden.
Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Für den Weg über §43 brauchst Du eine Bescheinigung Deiner Ärztin oder Deines Arztes. Damit Du damit nicht allein dastehst, habe ich ein ausfüllbares Formular vorbereitet, das Du zum Termin mitnehmen kannst:
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung herunterladen (PDF)
Falls es beim Ausfüllen Rückfragen gibt, unterstütze ich Dich dabei — das ist Teil der Beratung und kostet nichts extra.
So läuft der Antrag ab
- Kennenlerngespräch. Wir klären, ob §20 oder §43 für Dich zutrifft und was Du brauchst. Kostenfrei und unverbindlich.
- Bescheinigung besorgen — nur beim Weg über §43. Formular ausdrucken, mit zur ärztlichen Praxis nehmen, ausfüllen lassen.
- Kostenvoranschlag von mir. Du bekommst von mir eine Aufstellung der geplanten Beratung mit den Kosten.
- Bei der Kasse einreichen — Kostenvoranschlag und, falls vorhanden, Bescheinigung. Wichtig: vor Beginn der Beratung, denn viele Kassen genehmigen nur im Voraus.
- Zusage abwarten, dann starten. Sobald Deine Kasse zugesagt hat, vereinbaren wir den ersten großen Termin.
- Rechnung einreichen. Nach der Beratung bekommst Du eine ordentliche Rechnung, die Du bei Deiner Kasse zur Erstattung einreichst. Kläre dabei gleich mit, ob Du jede Rechnung einzeln einreichen kannst oder ob alle am Ende gesammelt eingereicht werden müssen — das handhaben die Kassen unterschiedlich, und es entscheidet darüber, wann Du Dein Geld zurückbekommst. Die meisten Kassen haben inzwischen eine App, über die Du Belege einfach abfotografieren und hochladen kannst; das erspart Dir den Postweg.
Was die Beratung kostet
- Kennenlerngespräch — 20 Minuten, telefonisch oder per Video: kostenfrei
- Anamnese & Erstberatung — 90 Minuten, ausführliche Bestandsaufnahme: 130 €
- Folgeberatung — 45 Minuten, individuell statt festes Paket: 65 € pro Termin
Wie viele Folgetermine sinnvoll sind, entscheidet sich unterwegs — je nach Ziel meist zwei bis fünf. Es kann also durchaus sein, dass Du am Ende weniger oder mehr Termine brauchst, als im Kostenvoranschlag veranschlagt sind. Nicht in Anspruch genommene Beratungen stelle ich selbstverständlich nicht in Rechnung; und reicht der genehmigte Rahmen nicht aus, stellen wir gemeinsam einen Folgeantrag bei Deiner Kasse.
Bezahlt wird per Überweisung; Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich.
Was ich Dir nicht versprechen kann
Über die Erstattung entscheidet allein Deine Krankenkasse. Ich kann Dir den Weg ebnen, die Unterlagen liefern und beim Antrag helfen — zusagen kann ich Dir nichts, und wer das tut, verspricht mehr, als er halten kann.
Die Bedingungen unterscheiden sich zwischen den Kassen teils deutlich und ändern sich gelegentlich. Ein Anruf bei Deiner Kasse vorab kostet fünf Minuten und erspart im Zweifel Ärger.